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  Verkehrsschild: Warnung vor Schotter und Splitt
 

Im Leitartikel unseres H-D Newsletters "BIKERs good NEWS" (Sept. 2009) greifen wir die Durchforstung des Schilderwaldes auf unseren Straßen auf. Leider soll dabei das bisherige Warnschild vor Schotter und Splitt auch verschwinden. Wir haben unseren Rundbrief an den Bundesverkehrsminister Tiefensee geschickt.

Leitartikel in "BIKERs good NEWS" - 2009-09.1:

Seit einiger Zeit sind städtische Beauftragte unterwegs, um den im Laufe der Jahre/Jahrzehnte angewachsenen Schilderwald zu durchforsten.

“Weniger ist oft mehr!“
...sagt der Volksmund dazu und meint damit, dass hierbei nicht nur die Quantität sondern eher die Qualität zählen sollte. => SOLLTE!!!
Hierbei ist längst klar, dass die schon sprichwört-liche “deutsche Gründlichkeit” oft seltsame Blü-ten hervorbringt - zumindest was die Übersicht-lichkeit im Straßenverkehr angeht: da ist man-ches nicht nur widersprüchlich, einander aus-schließend oder widersinnig, sondern eine Menge der regelnden oder hinweisenden Beschilderung ist schlicht und einfach überflüssig!
Ausgerechnet die westfälische Stadt Selm (süd-liches Münsterland) ist hier Vorreiter geworden: dort hat man die innerstädtische Verkehrsbe-schilderung zunächst um ein Viertel und nach einer zweijährigen Probezeit auf insgesamt die Hälfte reduziert! Die Folge: Regelverstöße und Verkehrsunfälle sind nicht nur nicht gestiegen sondern sogar erkennbar rückläufig!!!

Und nun scheint auch unsere oberste Verkehrs-behörde sich als lernfähig zu erweisen: Bundes-verkehrsminister Tiefensee will für mehr Über-sichtlichkeit im Straßenverkehr sorgen - deshalb werden gleich acht Verkehrszeichen aus dem Ver-kehr gezogen, seit 1. September nicht mehr er-neuert und nach und nach abgebaut! Dass nun gleichzeitig drei neue Schilder und ein aktuali-siertes Zusatzzeichen den Wegfall-Erfolg wieder halbieren, sei hier nicht nur am Rande erwähnt... deutsche (Beamten-)Gründlichkeit eben!

Das Kind mit dem Bade ausschütten...
Dass aber zu den künftig wegfallenden Warn-Schildern auch der Hinweis auf Schotter und Splitt zählt, scheint nicht nur unüberlegt son-dern sicherheitsmäßig fast kriminell zu sein! Richtig ist, dass dieses Schild Autofahrer nicht auf eine Selbstgefährdung sondern nur auf mögliche Lackbeschädigungen entgegenkom-mender Fahrzeuge hingewiesen hat. Dass mit dem Wegfall der rechtzeitigen Warnung vor Schotter und Splitt aber gerade Zweiradfahrer völlig unvorbereitet in Streckenabschnitte ein-fahren, die gefährlich sein können, ist ein Unding! Wem schon mal das Vorder- oder Hin-terrad wegrutschte, weiß, wovon die Rede ist!

Wiehert hier nur der Amtsschimmel oder sollte wieder einmal erkennbar sein, dass es an einer angemessenen Berücksichtigung von Motorrad- und Radfahrer-Interessen immer noch hapert?

Herr Bundesminister Tiefensee:
Korrigieren Sie diesen Ausrutscher, bevor andere auf Schotter oder Splitt ausrutschen und Schaden erleiden!

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Die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium:

Sehr geehrter Herr Bülow,
vielen Dank für Ihre an den Minister gerichtete Mail, in der Sie die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich begrüßen, aber auch die "Abschaffung" des Zeichen 116 (Splitt, Schotter) kritisieren. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist stets um eine schnellstmögliche Antwort bemüht. Nicht immer ist dies zeitnah möglich. Deswegen bitte ich Sie im Vorfeld die entstandene zeitliche Verzögerung zu entschuldigen.

Mit der Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind insbesondere die ** 39 ff StVO nebst der diesen Vorschriften begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vollständig daraufhin überprüft worden, ob sie für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden eine ausreichende Hilfestellung bieten, bei der Anordnung von Verkehrszeichen nach dem Grundsatz "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" zu verfahren. Diese Hilfestellung ermöglicht es den Straßenverkehrsbehörden, vor Ort systematisch zu überprüfen, ob Verkehrszeichen überflüssig sind und diese Schilder ohne Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf entfernt werden können. Damit wird der mit der derzeitigen Überreglementierung verbundenen Überforderung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmer sowie den Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften entgegen gewirkt.

Andererseits war nicht zu verkennen, dass für bestimmte wichtige lokale Bedürfnisse auch "wegfallende" Verkehrszeichen weiterhin notwendig sind. Um beiden Forderungen gerecht zu werden, sind nur diejenigen Gefahrzeichen in der Anlage 1 der StVO entfallen, die sehr selten angeordnet werden. Die Symbolik dieser Zeichen soll aber weiterhin für die Anordnung solcher Verkehrszeichen zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass das vormalige Zeichen 116 "Splitt, Schotter" zwar nicht mehr als eigenständiges Gefahrzeichen in der StVO abgebildet ist, jedoch auch weiterhin im Straßenraum anzutreffen sein wird. Nach *39 Abs. 8 StVO können die Straßenverkehrsbehörden, bei dringendem und unabweisbarem Bedarf, das Gefahrzeichen mit dem Sinnbild *Splitt, Schotter* auch künftig weiter anordnen. Mit der Verschiebung in den Ausnahmekatalog des * 39 Abs. 8 StVO wird den Straßenverkehrsbehörden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu dieser Norm eine verschärfte Prüfungspflicht auferlegt, ob eine besondere Gefahrenlage überhaupt vorliegt.

Ich wünsche Ihnen auch weiterhin verkehrssichere Fahrten
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Katja Schulz

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG Berlin, 5.10.2009 - - - - - - - - - Unsere Antwort
(siehe auch Leitartikel in
BIKERs good NEWS 2009-11.1)
Manche Antwort stellt erst die Fragen!
Im September-Rundbrief hatten wir mit unserem Leitartikel auch den bisherigen Bundesverkehrs-minister wegen der Abschaffung des Warnschil-des, das (nicht nur in Baustellen) auf Splitt und Schotter hinweist, angeschrieben.
Nicht nur für uns Motorradfahrer sondern für ALLE zweirädrigen Verkehrsteilnehmer bedeutet der Wegfall des Verkehrszeichens Nr. 116, dass wir nun völlig unvorbereitet in höchst gefährliche Streckenbereiche hineinfahren! Und so dürfte in Unfallberichten künftig wohl noch öfter von sog. “unangepasster Geschwindigkeit” die Rede sein!!!

Nun hat uns eine Antwort aus dem Ministerium erreicht - immerhin...! Aber “Antworten” können so oder so ausfallen: Zum einen wird zwar darauf verwiesen, dass überprüft worden sei, ob die ver-fügte Änderungsverordnung zur StVO “für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden eine ausreichende Hilfestellung” darstelle und ob dabei ”dem Grundsatz ‘so viel wie nötig, so wenig wie möglich’“ Rechnung getragen werden könne. Da muss man sich doch fragen, ob es hier vorrangig um Behörden-Handhabung oder um die Sicher-heit zweirädriger Verkehrsteilnehmer geht! Gleichzeitig wird aber ebenfalls vermerkt, ”dass für bestimmte wichtige lokale Bedürfnisse auch ‘wegfallende’ Verkehrszeichen weiterhin notwen-dig” sein könnten... Ja, was denn nun: Nötig oder nicht nötig???
Die Erklärung für einen solchen argumentativen Wirrwarr ist entlarvend, heißt es doch in dem Schreiben: “Um beiden Forderungen gerecht zu werden, sind nur diejenigen Gefahr(en)zeichen in der Anlage 1 der StVO entfallen, die sehr selten angeordnet werden.“ Achso: Weil auf Splitt und Schotter angeblich ”nur sehr selten” hingewiesen wird, können solche Warnhinweise einfach abgeschafft werden...?! Wieviele Zweiradfahrer bisher schon durch mangelnde Warnhinweise verunfallt sind, findet sich wohl in keiner Statistik...

Künftig gibt es also keine zwingende Verpflichtung mehr, auf solche Gefahrenstellen hinzuweisen, sondern jede Kommune entscheidet selber, ob vor Splitt und Schotter demnächst gewarnt wird oder nicht - Zitat: “Nach * 39 Abs. 8 StVO können die Straßenverkehrsbehörden, bei dringendem und unabweisbarem Bedarf, das Gefahrzeichen mit dem Sinnbild *Splitt, Schotter* auch künftig weiter anordnen.“ Ja, sie ”können”, aber sie müssen nicht mehr...!!! - Dass den zuständigen kommunalen Behörden hierbei eine “verschärfte Prüfungspflicht auferlegt (sei), ob eine besondere Gefahrenlage überhaupt vorliegt” lässt ahnen, wie die Vokabel “überhaupt” künftig gehandhabt werden wird! Mit dem abschließenden Gruß unter der ministeriellen “Antwort” können Motorradfahrer deshalb herzlich wenig anfangen: “Ich wünsche Ihnen auch weiterhin verkehrssichere Fahrten.”

Unsere Antwort haben wir dem Ministerium zugesandt!


 
   
 
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